Die deliktische Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen gem. § 826 BGB unter Umgehung des Haftungsprivilegs gem. § 323 Abs. 2 HGB

    Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern bei Bilanzprüfungen

    Die deliktische Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen gem. § 826 BGB unter Umgehung des Haftungsprivilegs gem. § 323 Abs. 2 HGB
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    Fundierte Analyse der Prüferhaftung nach § 826 BGB – mit Wirecard-Fallbeispiel und praxisrelevanten Erkenntnissen für Juristen.

    Kurz und knapp

    • Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, ausgezeichnet mit der Note 1,3.
    • Untersucht wird die Dritthaftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für fehlerhafte Abschlussprüfungen und Bestätigungsvermerke.
    • Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Haftung nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung trotz des Haftungsprivilegs aus § 323 Abs. 2 HGB möglich ist.
    • Die Arbeit behandelt vertragliche, vertragsähnliche und deliktische Haftungsgrundlagen gegenüber geschädigten Dritten, insbesondere Anlegern und Aktionären.
    • Als praxisnahes Fallbeispiel dient die Wirecard AG und die mögliche Verantwortlichkeit der prüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
    • Geeignet für Studierende, Juristen, Wirtschaftsprüfer und Fachinteressierte aus Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Anlegerschutz.

    Beschreibung:

    Die deliktische Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen gem. § 826 BGB unter Umgehung des Haftungsprivilegs gem. § 323 Abs. 2 HGB untersucht eine zentrale Frage des Wirtschafts- und Zivilrechts: Unter welchen Voraussetzungen können geschädigte Dritte Schadensersatzansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend machen?

    Die Masterarbeit aus dem Jahr 2021 wurde im Fachbereich Jura – Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und Wirtschaftsrecht – an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster verfasst und mit der Note 1,3 bewertet. Im Mittelpunkt steht die Dritthaftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Zusammenhang mit erteilten Bestätigungsvermerken.

    Als anschauliches Fallbeispiel dient die Wirecard AG. Geschädigte Aktionäre standen vor der Frage, ob neben möglichen Ansprüchen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auch Schadensersatzforderungen gegen EY als prüfende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen können. Die Arbeit greift diese Problematik auf und ordnet sie systematisch in die gesetzlichen Haftungsgrundlagen ein.

    Behandelt werden zunächst die vertragliche und vertragsähnliche Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten. Anschließend widmet sich die Untersuchung ausführlich der deliktischen Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen gemäß § 826 BGB. Dabei wird insbesondere geprüft, ob und unter welchen Bedingungen eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung unter Umgehung des Haftungsprivilegs gemäß § 323 Abs. 2 HGB in Betracht kommt.

    Wer sich mit Wirtschaftsrecht, Abschlussprüfung oder der Verantwortlichkeit von Prüfungsgesellschaften beschäftigt, erhält mit diesem Fachbuch eine fundierte wissenschaftliche Grundlage. Die präzise Analyse unterstützt Studierende, Juristen, Wirtschaftsprüfer und wirtschaftsrechtlich interessierte Leser dabei, komplexe Haftungsfragen besser zu verstehen und rechtlich einzuordnen.

    Die Arbeit eignet sich besonders für die vertiefte Auseinandersetzung mit der Dritthaftung, dem Schutz von Anlegern und Aktionären sowie den Grenzen gesetzlicher Haftungsbeschränkungen. Durch den aktuellen Praxisbezug zur Wirecard AG wird deutlich, welche Bedeutung die deliktische Haftung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für Abschlussprüfungen im Wirtschaftsleben und im Anlegerschutz besitzt.

    Das Produkt ist den Kategorien Bücher, Fachbücher, Recht, Zivilrecht und Arbeitsrecht zugeordnet und richtet sich an alle, die sich wissenschaftlich oder beruflich mit Haftungsfragen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht befassen.

    Letztes Update: 12.08.2026 04:04

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    Praktische Tipps

    • Geeignet ist die Masterarbeit besonders für Studierende, Referendare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Forschende im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Zivilrecht, die sich mit der Dritthaftung von Abschlussprüfern befassen.
    • Für die Lektüre sind Grundkenntnisse des deutschen Schuld- und Deliktsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts hilfreich; insbesondere sollten § 826 BGB und § 323 HGB parallel im Gesetz nachgelesen werden.
    • Arbeiten Sie die Argumentation anhand des Wirecard-Fallbeispiels durch und markieren Sie jeweils Anspruchsgrundlage, Tatbestandsmerkmal, Beweisproblem und Ergebnis, um die abstrakten Haftungsvoraussetzungen auf einen Praxisfall zu übertragen.
    • Erstellen Sie beim Lesen eine Vergleichstabelle zur vertraglichen, vertragsähnlichen und deliktischen Haftung gegenüber Dritten; so werden Unterschiede bei Prüfungsumfang, Haftungsprivileg und Vorsatzanforderungen übersichtlich erkennbar.
    • Zur Vertiefung sollten Sie neben der Arbeit die aktuelle Rechtsprechung zu § 826 BGB, § 323 HGB, Bestätigungsvermerken und der Haftung von Abschlussprüfern heranziehen, da die Arbeit aus dem Jahr 2021 stammt und sich die Rechtslage sowie die Wirecard-Verfahren weiterentwickeln können.
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