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    Milliarden für Verteidigung und Mindestlohn: Streit über Kosten und Kontrollen

    KI-generiert
    10.08.2026 34 mal gelesen 1 Kommentare

    Milliarden für die Bundeswehr, Milliardenverluste durch Mindestlohnbetrug und ein neuer Streit über die Arbeitszeit: Der Pressespiegel zeigt, wie politische Entscheidungen Wirtschaft, Staat und Beschäftigte unter Druck setzen. Im Zentrum stehen die Frage nach effizientem Mitteleinsatz, die Folgen mangelnder Kontrollen und der Kampf um mehr Flexibilität im Arbeitsleben.

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    Verteidigungsausgaben: Ökonom warnt vor ineffizientem 700-Milliarden-Programm

    Der Ökonom Moritz Schularick kritisiert Verteidigungsminister Boris Pistorius scharf. Nach Darstellung von SZ.de geht es um ein Programm von 700 Milliarden Euro, die Pistorius bis zum Jahr 2030 für die Sanierung der Bundeswehr, zusätzliche Soldaten und die Modernisierung des Waffenarsenals ausgeben darf.

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    Schularick warnt davor, die Mittel vor allem in alte Kriegstechnik wie Panzer und Kampfjets zu lenken. Für eine zukunftsfähige Bundeswehr müsse gezielt in Waffensysteme der Zukunft investiert werden. Andernfalls drohe das Programm zu verpuffen.

    Der größte Teil der Summe stammt laut SZ.de aus Krediten. Das Vorhaben wird zugleich als Modernisierungs-, Konjunktur- und Schuldenprogramm beschrieben. Es sei in dieser Größenordnung ein Programm, wie es Deutschland noch nicht gesehen habe.

    Schularick leitet seit 2023 das Kieler Institut für Weltwirtschaft. Gemeinsam mit Clemens Fuest, Jens Südekum und Michael Hüther hatte er nach der Bundestagswahl 2024 jene Ausnahmeregel von der Schuldenbremse konzipiert, die Union, SPD und Grüne schließlich übernahmen und die hohen Rüstungsausgaben überhaupt erst ermöglichen.

    „Das 700-Milliarden-Programm droht zu verpuffen“

    Infobox – wichtigste Erkenntnisse: 700 Milliarden Euro stehen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung. Moritz Schularick fordert Investitionen in Waffensysteme der Zukunft und warnt vor einer Konzentration auf alte Kriegstechnik.

    Mindestlohn: DGB beziffert möglichen Schaden auf 64 Milliarden Euro

    Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte, Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet. Die Berechnungen des DGB liegen nach Angaben von SZ.de der Deutschen Presse-Agentur vor.

    Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde. Er gilt grundsätzlich als allgemeine Untergrenze, die nur in Ausnahmen unterschritten werden darf, etwa bei Praktikanten.

    Nach Angaben der Quelle arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in Gaststätten, im Handel oder in der Landwirtschaft. In der Praxis würden jedoch nicht alle den vollständigen Stundensatz erhalten, etwa weil Arbeitszeiten nicht vollständig bezahlt würden.

    DGB: Zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr mit Einbußen

    Nach den Berechnungen des DGB betrifft die Unterschreitung des jeweils gültigen Mindestlohns seit dessen Einführung durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. Die Gewerkschafter stützen sich dabei auf Daten des Sozioökonomischen Panels, einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten.

    Aus den Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab, bei wie vielen Menschen der Mindestlohn jährlich unterschritten wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.

    PositionBetrag
    Gesamtschaden von 2015 bis 2024rund 64 Milliarden Euro
    Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerrund 35 Milliarden Euro
    Entgangene Beiträge für die Sozialkassen22 Milliarden Euro
    Entgangene Einkommensteuer7 Milliarden Euro

    Die Gesamtrechnung bezieht sich auf den Zeitraum von 2015 bis 2024. Rund 35 Milliarden Euro hätten den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach DGB-Angaben zusätzlich zugestanden. Weitere 22 Milliarden Euro seien den Sozialkassen entgangen, während der Fiskus 7 Milliarden Euro Einkommensteuer nicht erhalten habe.

    Infobox – wichtigste Erkenntnisse: Der DGB berechnet für 2015 bis 2024 einen möglichen Gesamtschaden von rund 64 Milliarden Euro. Im Schnitt fehlten den Betroffenen 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.

    Streit über Konsequenzen und Berechnungsgrundlage

    Der DGB stellt die Berechnung in Zusammenhang mit geplanten Sparmaßnahmen bei den Sozialversicherungen. Der Gewerkschaftsbund wirft Arbeitgebern vor, durch die Verletzung gesetzlicher Pflichten zu Finanzierungslücken beizutragen.

    „Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt - er muss rigoros verfolgt und hart bestraft werden.“

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lässt laut SZ.de Zweifel an der Berechnungsgrundlage anklingen. Zugleich betont sie, Verstöße seien nicht akzeptabel und müssten konsequent geprüft und verfolgt werden.

    Die Arbeitgeberseite verweist darauf, dass Befragungsdaten ungenau sein könnten, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt erfasst würden. Außerdem habe die politisch veranlasste, überproportionale Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 den wirtschaftlichen Druck auf viele Betriebe deutlich verschärft.

    Der DGB hält den gesetzlichen Mindestlohn weiterhin für ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen entstünden jedoch vor allem durch Tarifverträge.

    Infobox – wichtigste Erkenntnisse: Der DGB fordert eine konsequente Verfolgung von Mindestlohnverstößen. Die Arbeitgeberverbände mahnen bei der Bewertung der Berechnung zu Sorgfalt und verweisen auf wirtschaftlichen Druck für Betriebe.

    Kontrollen und Ermittlungen: 6.200 Verfahren im Jahr 2024

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll überprüft jährlich Zehntausende Firmen auch auf die Einhaltung des Mindestlohns. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben aus dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission knapp 6.200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet.

    Art des VerstoßesAnteil
    Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt45 Prozent
    Dokumentationspflichten verletzt50 Prozent
    Andere Verstöße5 Prozent
    Verhängte Bußgelder 202425,4 Millionen Euro

    45 Prozent der Verfahren entfielen auf Fälle, in denen der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. In 50 Prozent der Fälle ging es um verletzte Dokumentationspflichten, weitere 5 Prozent betrafen andere Verstöße.

    Insgesamt wurden 2024 dem Bericht zufolge 25,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt. Der DGB kritisiert dennoch eine zu geringe Kontrolldichte und erklärt, statistisch werde jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert.

    Darüber hinaus seien bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen nicht besetzt. Diese Angabe findet sich laut Quelle ebenfalls im Bericht der Mindestlohnkommission.

    Infobox – wichtigste Erkenntnisse: 2024 gab es knapp 6.200 Ermittlungsverfahren und 25,4 Millionen Euro an Bußgeldern. Der DGB bemängelt eine statistische Kontrollquote von einmal in 140 Jahren je Unternehmen.

    Zoll verweist auf gezielte Kontrollen und komplexe Verstöße

    Die Generalzolldirektion in Bonn erklärt, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit folge dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Weniger, aber gezieltere Kontrollen sollten letztlich mehr substanzielle Ermittlungsverfahren hervorbringen.

    „Die FKS ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gut aufgestellt und arbeitet erfolgreich“

    Die Bediensteten seien gut geschult, um komplexe Begehungsweisen zu erkennen. Dazu zählten fehlende oder unrichtige Angaben zu Arbeitszeiten sowie Arbeitskräfte, die fälschlich als Praktikanten bezeichnet würden.

    Als weitere Fälle nennt die Zolldirektion Bereitschafts- oder Rüstzeiten und Leerfahrten, die nicht bezahlt würden. Auch einvernehmliche Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über eine Bezahlung unterhalb des Mindestlohns kämen vor, wenn Beschäftigte aus Angst um ihren Arbeitsplatz zustimmten.

    Infobox – wichtigste Erkenntnisse: Die Generalzolldirektion setzt auf gezielte Kontrollen. Als typische Problemfelder nennt sie fehlerhafte Arbeitszeitangaben, falsch deklarierte Praktika, unbezahlte Zeiten und Vereinbarungen unterhalb des Mindestlohns.

    Arbeitszeit: Streit über Acht-Stunden-Tag oder Wochenregel

    Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regelung zur Höchstarbeitszeit zu verändern. Nach Darstellung des Mindener Tageblatts soll statt des bisherigen Acht-Stunden-Tags eine Wochenarbeitszeit ermöglicht werden.

    Der Vorschlag stößt insbesondere bei den Gewerkschaften auf großen Widerstand. Sie setzen vor allem die SPD unter Druck, während Union und Wirtschaft auf eine Wochenarbeitszeit drängen.

    Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Arbeitszeiten künftig flexibler verteilt werden können. Arbeiten von zu Hause oder unterwegs sowie Arbeitszeiten in der Nacht sollen nach der Darstellung der Quelle mit der geplanten Regelung besser berücksichtigt werden.

    Damit verbindet sich ein erbitterter politischer und gesellschaftlicher Streit über die künftige Organisation von Arbeit. Die Befürworter einer Wochenregel sehen darin mehr Flexibilität, während die Gewerkschaften am Acht-Stunden-Tag samt Ausnahmen festhalten.

    Infobox – wichtigste Erkenntnisse: Union und SPD wollen die Höchstarbeitszeit neu regeln. Im Streit stehen der bisherige Acht-Stunden-Tag und eine mögliche Wochenarbeitszeit; Gewerkschaften, Union und Wirtschaft vertreten dazu gegensätzliche Positionen.

    Einschätzung der Redaktion

    Die Debatte über die Arbeitszeit ist wirtschaftlich relevant, darf aber nicht zu einer schleichenden Ausweitung der täglichen Belastung führen. Mehr Flexibilität kann sinnvoll sein, wenn sie freiwillig, planbar und gesundheitlich vertretbar bleibt. Ohne wirksame Arbeitszeiterfassung und Kontrollen droht die Reform jedoch, bestehende Missbrauchsrisiken beim Mindestlohn und bei unbezahlten Arbeitszeiten zu verschärfen.

    Infobox: Flexibilität ist vertretbar, wenn sie mit klaren Schutzvorgaben, transparenter Zeiterfassung und konsequenter Kontrolle verbunden bleibt.

    Quellen:

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

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    Was hier irgendwie untergeht: Bei beiden großen Themen fehlt es offenbar nicht an guten Absichten, sondern an Kontrolle und Planung. 700 Milliarden für die Bundeswehr sind eine kaum vorstellbare Summe. Da sollte wirklich nicht erst im Nachhinein festgestellt werden, dass man veraltete Technik eingekauft hat oder Projekte jahrelang teurer werden. Wenn schon so viel Geld aus Krediten kommt, braucht es klare Prioritäten, unabhängige Prüfung und notfalls auch Konsequenzen für Verantwortliche. „Schnell ausgeben“ kann jedenfalls kein Modernisierungskonzept sein.

    Beim Mindestlohn finde ich die Größenordnung des möglichen Schadens ebenfalls erschreckend, auch wenn man die Berechnung natürlich sauber prüfen muss. 64 Milliarden Euro sind kein kleiner statistischer Ausrutscher. Selbst wenn am Ende weniger herauskommt, bleibt das Problem gewaltig: Beschäftigte verlieren Geld, Sozialkassen verlieren Beiträge und seriöse Betriebe werden gegenüber denen benachteiligt, die Arbeitszeiten verschwinden lassen. Besonders bitter ist, dass viele Betroffene sich kaum wehren können, weil sie um ihren Arbeitsplatz fürchten. Ein Gesetz, dessen Einhaltung nur alle 140 Jahre statistisch kontrolliert wird, wirkt da eher wie eine freundliche Empfehlung.

    Die Argumentation des Zolls mit „Qualität vor Quantität“ klingt zunächst vernünftig. Natürlich soll man nicht einfach möglichst viele Firmen oberflächlich abklappern. Aber gezielte Kontrollen funktionieren nur, wenn genug Personal da ist und die Auswahl wirklich nachvollziehbar erfolgt. 2.500 unbesetzte Stellen sind dabei schon eine ziemlich deutliche Erklärung, warum es Lücken gibt. Und Dokumentationsverstöße sind ja nicht automatisch harmlose Bürokratiefehler, sondern können genau das Mittel sein, mit dem unbezahlte Arbeitszeit verschleiert wird.

    Bei der Wochenarbeitszeit bin ich deshalb vorsichtig. Mehr Flexibilität kann für manche Menschen tatsächlich praktisch sein, gerade bei Homeoffice, Schichtarbeit oder familiären Verpflichtungen. Aber Flexibilität darf nicht bedeuten, dass der Arbeitgeber morgens spontan zwölf Stunden verlangt und der Beschäftigte dankbar sein soll, überhaupt Arbeit zu haben. Entscheidend wären verbindliche Ruhezeiten, eine digitale und überprüfbare Zeiterfassung sowie echte Freiwilligkeit. Sonst wird aus der Wochenregel schnell ein Freifahrtschein für längere Tage.

    Am Ende hängen die Themen stärker zusammen, als es auf den ersten Blick aussieht. Wer mehr arbeiten lassen will, muss auch sicherstellen, dass jede Minute bezahlt und dokumentiert wird. Wer Milliarden für Verteidigung ausgibt, muss genauso nachweisen, dass das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Kontrolle ist keine lästige Bremse, sondern bei solchen Summen und Machtverhältnissen schlicht notwendig. Vielleicht wäre es sogar sinnvoll, öffentlich regelmäßig zu berichten, welche Prüfungen stattgefunden haben, wie viele Verstöße entdeckt wurden und was daraus folgte. Sonst bleibt bei den Bürgern vor allem der Eindruck hängen, dass Regeln für die Kleinen gelten und große Programme irgendwie schon durchgewunken werden.

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