Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Sie wurde in Deutschland im Jahr 2009 eingeführt.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Warum gibt es die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen. Vor ihrer Einführung mussten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das war oft kompliziert und führte zu Fehlern.

Beispiele für die Abgeltungssteuer

Ein Beispiel: Du hast 1.000 Euro in Aktien investiert und erzielst 100 Euro Gewinn. Die Bank behält 25 Euro Abgeltungssteuer ein. Du erhältst 75 Euro ausgezahlt.

Freibeträge und Ausnahmen

Es gibt einen Freibetrag von 801 Euro pro Jahr für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete. Gewinne bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Zudem gibt es Ausnahmen, wie etwa für bestimmte Lebensversicherungen.

Fazit

Die Abgeltungssteuer erleichtert die Besteuerung von Kapitalerträgen. Sie ist einfach und transparent. Dennoch sollte man die Freibeträge und Ausnahmen kennen, um nicht zu viel Steuern zu zahlen.